Barrierefreiheit Erklärung

Zuletzt aktualisiert: 05/01/2026

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für ryzon.co.uk.

Diese Website wird von der Ryzon GmbH betrieben. Wir möchten, dass möglichst viele Menschen diese Website nutzen können.

Feedback und Kontakt

Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit dieser Website zu verbessern. Wenn Sie Probleme feststellen, kontaktieren Sie uns bitte:

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns innerhalb von 15 Werktagen bei Ihnen melden.

Technische Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Wir verpflichten uns, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit den geltenden Barrierefreiheitsvorschriften.

Konformitätsstatus

Diese Website ist teilweise konform mit der EN 301 549 „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen", dem europäischen Standard, sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Stufe AA.

Nichtkonformität mit den Barrierefreiheitsvorschriften

  • C.9.1.1.1 – Nicht-Text-Inhalt: Nicht alle nicht-textlichen Inhalte, die dem Nutzer präsentiert werden, verfügen über eine gleichwertige Textalternative.
  • C.9.1.3.1 – Info und Beziehungen: In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar).
  • C.9.1.3.2 – Sinnvolle Reihenfolge: In einigen Fällen wird Bedeutung nur visuell und nicht strukturell vermittelt.
  • C.9.1.3.5 – Eingabezweck bestimmen: Der Zweck bestimmter Eingabefelder, die spezifische Daten akzeptieren, wird den assistiven Technologien nicht korrekt mitgeteilt oder wurde nicht korrekt implementiert.
  • C.9.1.4.1 – Verwendung von Farbe: In einigen Fällen wurde Farbe allein verwendet, um einen Zweck zu kennzeichnen oder eine Information oder Funktion zu unterscheiden.
  • C.9.1.4.3 – Kontrast (Minimum): Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, erfüllt nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis, mit Ausnahme der in den geltenden Standards ausdrücklich vorgesehenen Fälle (z. B. Logos).
  • C.9.1.4.10 – Umfluss: Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet.
  • C.9.1.4.11 – Nicht-Text-Kontrast: Bei einigen wesentlichen Komponenten, auch in verschiedenen Zuständen, überschreitet der Farbkontrast im Vergleich zu benachbarten Elementen nicht das Verhältnis 3:1.
  • C.9.1.4.13 – Inhalte bei Hover oder Fokus: In einigen Fällen, in denen durch Mauszeiger (Hover) oder Tastaturfokus Inhalte ein- oder ausgeblendet werden, gibt es keinen Mechanismus, um den zusätzlichen Inhalt zu entfernen, ohne den Mauszeiger oder Fokus zu bewegen, der Mauszeiger kann nicht auf den zusätzlichen Inhalt bewegt werden, ohne dass dieser verschwindet, oder der zusätzliche Inhalt bleibt sichtbar, bis das Hover- oder Fokusereignis entfernt wird, der Nutzer ihn schließt oder seine Informationen nicht mehr aktuell sind – mit Ausnahme bestimmter Sonderfälle.
  • C.9.2.1.1 – Tastatur: Einige Funktionen können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden.
  • C.9.2.2.2 – Pausieren, Stoppen, Ausblenden: Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Inhalte starten automatisch, dauern länger als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten angezeigt, ohne dass ein Mechanismus zum Stoppen oder Ausblenden vorhanden ist.
  • C.9.2.4.1 – Blöcke überspringen: Es gibt keinen Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen.
  • C.9.2.4.3 – Fokus-Reihenfolge: Auf einigen Webseiten, die sequenziell durchlaufen werden können und bei denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige fokussierbare Elemente den Fokus nicht in einer Reihenfolge, die ihre Bedeutung und Bedienbarkeit bewahrt.
  • C.9.2.4.4 – Link-Zweck (im Kontext): Der Zweck bestimmter Links lässt sich weder aus dem Linktext allein noch aus dem Linktext zusammen mit dem umgebenden Inhalt ermitteln.
  • C.9.2.4.7 – Sichtbarer Fokus: Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar.
  • C.9.2.5.3 – Bezeichnung im Namen: Bei einigen Komponenten der Benutzeroberfläche mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, enthält der von assistiven Technologien vorgelesene Name nicht den visuell dargestellten Text.
  • C.9.3.1.2 – Sprache von Teilen: In einigen Fällen, in denen Textpassagen in einer anderen Sprache verfasst sind, wird dies im Code nicht angegeben.
  • C.9.3.3.2 – Beschriftungen oder Anweisungen: In einigen Fällen werden keine Beschriftungen oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Nutzer erfordert.
  • C.9.3.3.3 – Fehlerkorrekturvorschlag: In Fällen, in denen ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzer nicht mitgeteilt, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • C.9.4.1.2 – Name, Rolle, Wert: In einigen Fällen sind bei Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten) Name, Rolle, Zustand, Eigenschaften oder Werte nicht korrekt gesetzt oder fehlen ganz, oder die assistiven Technologien des Nutzers werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese Attribute ändern.
  • C.9.4.1.3 – Statusmeldungen: In einigen Fällen werden Statusmeldungen nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus verschieben zu müssen.

Einige nicht-webbasierte Dokumente (z. B. PDFs) sind möglicherweise nicht vollständig konform. Um eine barrierefreie Version anzufordern, nutzen Sie bitte den in dieser Erklärung angegebenen Feedback-Mechanismus.

Durchsetzungsverfahren

Die Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission (EHRC) ist für die Durchsetzung der Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) (No. 2) Accessibility Regulations 2018 (der „Barrierefreiheitsvorschriften") verantwortlich.

Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihr Feedback nicht zufrieden sind, können Sie den Equality Advisory and Support Service (EASS) kontaktieren.